ZÜRICH / SCHWEIZ

Unabhängiges Denken. Präzise Rechtsberatung.

Rechtliche Begleitung in anspruchsvollen wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und grenzüberschreitenden Angelegenheiten – mit Diskretion, Urteilskraft und klarem Blick für das Wesentliche.

Bitte übermitteln Sie vor ausdrücklicher Mandatsannahme keine vertraulichen Dokumente oder fristgebundenen Aufträge.

PROFIL

Unabhängige Beratung auf der Grundlage sorgfältiger rechtlicher Prüfung.

Dr. iur. W. Uwe Gebhardt berät Privatpersonen und Unternehmen in ausgewählten Angelegenheiten mit wirtschaftsrechtlichem, gesellschaftsrechtlichem oder internationalem Bezug.

Im Mittelpunkt stehen eine verständliche Einschätzung der Rechtslage, eine angemessene Strategie und eine strukturierte Kommunikation während des Mandats.

“Klarheit im Urteil. Sorgfalt im Handeln.”

TÄTIGKEITSGEBIETE

Rechtliche Orientierung bei wichtigen Entscheidungen.

Umfang und Zuständigkeit jedes Mandats werden individuell vereinbart. Bei ausländischem Recht erfolgt die Einbindung entsprechend qualifizierter lokaler Berater, soweit erforderlich.

Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsstrukturen, Corporate Governance, Gesellschafterfragen, Handelsverträge und wirtschaftsbezogene Rechtsfragen.

Gründung & Transaktionen

Rechtliche Strukturierung und Dokumentation von Gründungen, Unternehmenskäufen, Veräusserungen und ausgewählten internationalen Transaktionen.

Streitigkeiten & Konfliktlösung

Analyse rechtlicher Positionen, Verhandlungsstrategien und Begleitung wirtschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen.

Straf- & Wirtschaftsstrafrecht

Rechtliche Beurteilung und Vertretung in strafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten nach Mandats- und Zuständigkeitsprüfung.

Compliance & Unternehmensführung

Prüfung rechtlicher Pflichten, interner Abläufe und risikobehafteter Entscheidungen von Unternehmen und Führungspersonen.

Internationale Koordination

Strukturierte Abstimmung mit entsprechend qualifizierten Rechtsberatern in anderen Rechtsordnungen.

ARBEITSWEISE

Überlegt im Vorgehen. Präzise im Detail.

Einordnung

Ein erstes Gespräch klärt die Ausgangslage, die Beteiligten und relevante Fristen.

Mandatsklärung

Umfang, Zuständigkeiten und Honorar werden vor Beginn der inhaltlichen Tätigkeit vereinbart.

Umsetzung

Analyse, Dokumentation und Kommunikation folgen einer klaren, sorgfältig abgestimmten Strategie.

KONTAKT

Der erste Schritt ist ein Gespräch.

Für eine erste, nicht dringliche Anfrage erreichen Sie die Kanzlei per E-Mail. Bitte schildern Sie zunächst nur die allgemeinen Eckpunkte Ihres Anliegens.

E-Mail verfassen

Öffnet Ihr E-Mail-Programm. Auf dieser Website wird keine Nachricht gespeichert oder versendet.

Mit der Kontaktaufnahme entsteht kein Mandatsverhältnis. Eine Beauftragung erfordert eine ausdrückliche Annahme. Fristsachen oder vertrauliche Unterlagen sollten nicht ohne vorherige Abstimmung per E-Mail übermittelt werden.