Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht
Gesellschaftsstrukturen, Corporate Governance, Gesellschafterfragen, Handelsverträge und wirtschaftsbezogene Rechtsfragen.
ZÜRICH / SCHWEIZ
Rechtliche Begleitung in anspruchsvollen wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und grenzüberschreitenden Angelegenheiten – mit Diskretion, Urteilskraft und klarem Blick für das Wesentliche.
Bitte übermitteln Sie vor ausdrücklicher Mandatsannahme keine vertraulichen Dokumente oder fristgebundenen Aufträge.
PROFIL
Dr. iur. W. Uwe Gebhardt berät Privatpersonen und Unternehmen in ausgewählten Angelegenheiten mit wirtschaftsrechtlichem, gesellschaftsrechtlichem oder internationalem Bezug.
Im Mittelpunkt stehen eine verständliche Einschätzung der Rechtslage, eine angemessene Strategie und eine strukturierte Kommunikation während des Mandats.
TÄTIGKEITSGEBIETE
Umfang und Zuständigkeit jedes Mandats werden individuell vereinbart. Bei ausländischem Recht erfolgt die Einbindung entsprechend qualifizierter lokaler Berater, soweit erforderlich.
Gesellschaftsstrukturen, Corporate Governance, Gesellschafterfragen, Handelsverträge und wirtschaftsbezogene Rechtsfragen.
Rechtliche Strukturierung und Dokumentation von Gründungen, Unternehmenskäufen, Veräusserungen und ausgewählten internationalen Transaktionen.
Analyse rechtlicher Positionen, Verhandlungsstrategien und Begleitung wirtschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen.
Rechtliche Beurteilung und Vertretung in strafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten nach Mandats- und Zuständigkeitsprüfung.
Prüfung rechtlicher Pflichten, interner Abläufe und risikobehafteter Entscheidungen von Unternehmen und Führungspersonen.
Strukturierte Abstimmung mit entsprechend qualifizierten Rechtsberatern in anderen Rechtsordnungen.
ARBEITSWEISE
Ein erstes Gespräch klärt die Ausgangslage, die Beteiligten und relevante Fristen.
Umfang, Zuständigkeiten und Honorar werden vor Beginn der inhaltlichen Tätigkeit vereinbart.
Analyse, Dokumentation und Kommunikation folgen einer klaren, sorgfältig abgestimmten Strategie.
KONTAKT
Für eine erste, nicht dringliche Anfrage erreichen Sie die Kanzlei per E-Mail. Bitte schildern Sie zunächst nur die allgemeinen Eckpunkte Ihres Anliegens.
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Mit der Kontaktaufnahme entsteht kein Mandatsverhältnis. Eine Beauftragung erfordert eine ausdrückliche Annahme. Fristsachen oder vertrauliche Unterlagen sollten nicht ohne vorherige Abstimmung per E-Mail übermittelt werden.